Rezertifizierung des Fähigkeitsausweises Schwangerschaftsultraschall

Voraussetzungen für eine Rezertifizierung des Fähigkeitsausweises Schwangerschaftsultraschall nach fünf Jahren:

  • Nachweis von 15 SGUM anerkannten Fortbildungspunkten zum Thema Schwangerschaftsultraschall.

Dazu werden anerkannt:

  • Fortbildungen durch anerkannte Tutoren / Referenten und Fachkongresse von internationalem Niveau.
  • Fortbildungskurse (Abschlusskurse oder Refresherkurse) von anerkannten Tutoren / Kursleitern. (Link)
    Von Kursen im Ausland ist das Kursprogramm beizulegen.
  • Qualitätszirkel
  • Hospitationen, es werden maximal 7 Punkte (Stunden) anerkannt
  • Einsendung von fünf Bildern mit korrekter Nackentransparenzmessung (Der Lizenzgeber für Software zur Risikoberechnung verlangt eine regelmässige Qualitätskontrolle der Nackentransparenzmessung. Es kann der Fähigkeitsausweis auch ohne Einreichung von Nackentransparenzbildern rezertifiziert werden, dann aber ohne Verlängerung des NT-Lizenzschlüssels).

Einreichung der Unterlagen bei mySGUM

Anhand der jährlich ausgewerteten Nackentransparenzmessungen wird entschieden, ob eine zusätzliche Einsendung von Bildern innerhalb der fünf Jahre zwischen den Rezertifizierungen erforderlich ist. Hierfür erfolgt eine separate Aufforderung.

Bedingungen Wiedererwerb Fähigkeitsausweis Schwangerschaftsultraschall

Gemäss SIWF gilt ein nicht rezertifizierter Fähigkeitsausweis als verloren/ungültig.
Die Schwangerschaftskommission hat folgende Auflagen für den Wiedererwerb des Fähigkeitsausweises festgelegt:

  • Besuch eines Refresherkurses mit Update 1. 2. und 3. Trimenon von mind. 15 SGUM anerkannte Fortbildungspunkten. Die Programme müssen mit eingereicht werden.
  • Ein Teil der Fortbildungspunkte (maximal 7 Punkte) kann im Rahmen von einer Hospitation bei einem SGUM anerkannten Kursleiter erworben werden.
  • 20 Ultraschalluntersuchungsdossiers (Befund und Bilder) nicht älter als 5 Jahre (10 Ersttrimesterscreenings und 10 Zweitttrimesterscreenings) Diese müssen nicht supervidiert sein und folgende Qualitätskriterien erfüllen: schriftlicher Bericht und Bilder analog den Checklisten für das 1. sowie 2. Trimenon gemäss den gültigen Richtlinien aus der Broschüre „Empfehlungen zur Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft)
  • Absolvierung einer Schlussevaluation bestehend aus einem Ultraschall im 1. sowie 2. Trimester gemäss Prüfungsreglement