Informationen zur Umsetzung des Ersttrimesterscreenings
- Die Blutentnahme zur Bestimmung von PAPP-A und fβ-HCG kann bei 9 SSW oder zum Zeitpunkt der NT-Messung erfolgen. Auf jeden Fall ist zusätzliche Schwangerschaftskontrolle wegen der Blutentnahme zu vermeiden.
- Ein NIPT kann auch vor 12 Schwangerschaftswochen durchgeführt werden. Falls dies erfolgen soll, sind folgende Punkte zu beachten und mit der Schwangeren zu besprechen:
- Eine Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenversicherung ist nicht möglich.
- Das Geschlecht des Embryos darf nicht vor 12 Schwangerschaftswochen der Schwangeren mitgeteilt werden.
- Im Falle einer verbreiterten NT, einer anderen sonographischen Auffälligkeit oder einem sehr hohen Risiko im ETT kann zusätzlich eine invasive Diagnostik notwendig sein.
Wichtig: Ein NIPT ersetzt nicht einen Ersttrimesterultraschall!