Jahresbericht SGUMGG 2001

Nach der erfolgreichen Mitgliederwerbung im Jahr 2000 hat sich die Zahl der Mitglieder in der Grössenordnung von gut 600 eingependelt. Damit ist die Sektion Gynäkologie/Geburtshilfe zur zweigrössten Sektion innerhalb der SGUM geworden und hat nur unwesentlich weniger Mitglieder als die Sektion Internisten/Allgemeinmediziner.

Die Grösse der Sektion hat mit Bestimmtheit politische Bedeutung, speziell, wenn es um Tarife oder Abrechnungsberechtigung geht. Es ist deshalb wichtig, die Zahl der Mitglieder kontinuierlich anzuheben.

An der letztjährigen Generalversammlung in Lausanne wurden einige Ziele des Vereins für das Jahr 2001 festgehalten. Ein Teil dieser Ziele wurden erreicht, einige auch ganz klar verfehlt. Zu den positiven Ergebnissen zählt das Kurswesen. An verschiedenen Orten haben Basiskurse in gynäkologischer und geburtshilflicher Sonographie für den Nachwuchs stattgefunden. In Zürich wurde erstmals der Basiskurs auch unter dem Patronat der ISUOG durchgeführt, was zeigt, dass der Kursinhalt auch internationalen Standards genügt. Zusätzlich wurden eine ganze Reihe von Fortbildungskursen bzw. –veranstaltungen durchgeführt, um die vorgeschriebene Fortbildungspflicht erfüllen zu können. Bei diesen Kursen zeigt sich, dass die Kapazität für solche Veranstaltungen in unserem Land beschränkt ist. Es ist zu hoffen, dass in den kommenden Jahren gesamtschweizerisch noch mehr Fortbildungsveranstaltungen angeboten werden.

Sehr gut bewährt hat sich das Zusammenlegen des SGUM-Sekretariates mit dem SGUMGG-Sekretariat. Die Abgeltung für die Sekretariatsarbeit erfolgt stundenweise und die geleistete Arbeit der Sekretärin Frau Benyamini ist hervorragend. Immer noch zu organisieren ist die möglichst zeitgleiche Übersetzung aller wichtigen Dokumente ins französische.

Ebenfalls erfolgreich konnte der Schlussbericht „Nutzensevaluation Schwangerschaftsultraschall“ abgeschlossen werden. Der Bericht wurde termingerecht Ende Februar beim Bundesamt für Sozialversicherung eingereicht. In Windeseile wurde ebenfalls eine Kosten-Nutzen-Analyse durch das Horton Zentrum Zürich verfasst und nachgereicht, die ein günstiges Verhältnis zu Gunsten eines Ultraschall-Screenings zeigte. An einer Aussprache mit der eidgenössischen Leistungskommission im späten Frühjahr wurde der Bericht mit viel Wohlwollen zur Kenntnis genommen. Kurze Zeit später signalisierte das Bundesamt auch, die Ende 2001 ablaufende Evaluationspflicht werde aufgehoben. Wenige Wochen danach hat jedoch Bundesrätin Dreifuss, offensichtlich gestützt auf einen Artikel in der welschschweizer Zeischrift Hébdo, entschieden, die Evaluationsphase um weitere 5 Jahre zu verlängern, wobei aber weiterhin zwei Screening-Ultraschalluntersuchungen abgerechnet werden dürfen. Die Kritik in der Hébdo zielte insbesondere auf die deutlich unterschiedliche Erfassungsrate von kindlichen Fehlbildungen zwischen dem Pränatalzentrum an der Uni Lausanne (CHUV) und den niedergelassenen Ärzten, was speziell bei den Herzfehlbildungen besonders zum Ausdruck kam. Diese Tatsache wurde im Schlussbericht zwar ebenfalls erwähnt. Offenbar haben aber Frau Bundesrätin Dreifuss die Argumente für das praktizierte „Ultraschall-Gatekeeper-System“ im Vergleich zu einem reinen Expertensystem weniger eingeleuchtet als der Leistungskommission. Die FMH ist als Reaktion auf den Hébdo-Artikel ebenfalls aktiv geworden und verlangt nun eine Verschärfung der Rezertifizierung des Fertigkeitsausweises Schwangerschaftsultraschall. Die aktuelle Unsicherheit in diesem Bereich ist Hauptursache, dass die Kommission Schwangerschaftsultraschall die Fertigkeitsinhaber bislang nicht aktiv über das weitere Vorgehen informieren konnte. Bereits beschlossen ist, die Anzahl notwendiger Ultraschalluntersuchungen für Neubewerber des Fertigkeitsausweises zu spezifizieren und zwingend jeweils rund 1/3 der Untersuchungen zu den beiden Screeningzeitpunkten vorzuschreiben. Die Vorstellungen der FMH gehen zwecks Qualitätssteigerung aber darüber hinaus in Richtung einer kombinierten schriftlich-praktischen Ultraschallprüfung, die nicht nur Neubewerber sondern auch bisherige Inhaber des Fertigkeitsausweises abzulegen hätten. Bislang (Stand Januar 2002) ist jedoch noch nichts entschieden. Sobald definitive Neuigkeiten vorliegen, werden die Sonographen von den zuständigen Stellen aktiv informiert werden.

Die Überarbeitung der Empfehlungen Schwangerschaftsultraschall hätte im Jahr 2001 fertiggestellt werden sollen. Aus persönlichen Gründen der federführenden Person ist jedoch eine wesentliche Verspätung eingetreten. Neues Ziel ist es jetzt, im Frühsommer 2002 die überarbeitete Version zweisprachig in Druck zu geben.

Die Empfehlungen zur gynäkologischen Sonographie liegen immer noch nicht in der französischen Fassung vor. Die zur Verfügung stehende Manpower in der französischen Schweiz ist verständlicherweise kleiner als in der Deutschschweiz. Die Arbeit wird aber ebenfalls im Frühjahr 2002 in Druck gehen können.

Das Modulkonzept der SGUM hat bezüglich gyn. Sonographie keine Nachfrage. Es scheint auch, dass der Modulinhalt nicht breit kommuniziert wurde. Dies ist insbesondere Sache des Dachverbandes. Bis heute wurde der Modultext noch nicht elektronisch an die Sektionen weitergeleitet. Auch ein Überblick auf der Homepage der SGUM fehlt. Der Wunsch, den Modultext auf der Homepage der SGUM zu plazieren, wurde an den SGUM-Präsidenten weitergegeben.

Bis jetzt liegen bereits diverse Meldungen von Kursen für das Jahr 2002 vor, die in der Übersicht auf der Homepage zu finden sind (www.sgumgg.ch).

Die Pflege der Homepage war im 2001 zeitweise ungenügend. Erklärung dafür ist, dass die zeitliche Belastung dafür relativ gross ist. Als Lösung wird im 2002 angestrebt, diese Aufgabe ebenfalls an das Sekretariat zu delegieren.

In Deutschland hat der 1. Trimester-Screening Test auf Trisomie 21 (Nackentransparenz mit PAPP-A und freiem beta-HCG) grosse Diskussionen ausgelöst. Offenbar plant Prof. Nicolaides aus London eine Zusammenarbeit mit den grossen Privatlaboratorien. Diese Zusammenarbeit hat unter den Stufe 3-Mitgliedern zu Diskussion Anlass gegeben. Befürchtet wird offenbar, dass die Risikoberatung von Schwangeren, eine klar ärztliche Handlung, mehr und mehr in die Hände von kommerziell interessierten Privatlaboratorien gerät.

In der Schweiz beschäftigt sich mit dieser Materie bereits seit zwei Jahren eine Arbeitsgruppe in Bern, in welcher Ärzte und Vertreter von Laboratorien versuchen, eine gemeinsame Strategie zu entwickeln. Der Erfolg dieser Koordinationsbemühungen war bislang noch bescheiden, hat doch das Screening noch keine Qualitätskontrolle und auch kein epidemiologisches Monitoring. Zudem ist es noch nicht vernünftig in das Schwangerenvorsorgeprogramm integriert. Schliesslich hat sich das BSV geweigert, PAPP-A und freies beta-HCG in die Analysenliste aufzunehmen, bis prospektive Daten den Nutzen dieser biochemischer Marker nachgewiesen hat. Seit kurzem existieren jedoch Softwareprogramme, die einen grossen Teil der o.e. Lücken schliessen können. Ziel ist eine einheitliche Screeningstrategie für die Schweiz, die allen Aspekten, insbesondere der Beratung, gebührend Rechnung trägt.

Der Präsident

PD Dr. R. Zimmermann
Zürich im Februar 2002

Nutzensevaluation Schwangerschaftsultraschall (Zusammenfassung)  

Nachdem in der ersten Fassung der Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV) in der normalen Schwangerschaft keine Ultraschalluntersuchungen vorgesehen waren, hat das EDI auf den 26.4.96 verfügt, für einen Zeitraum von 5 Jahren zwei Ultraschalluntersuchungen als Pflichtleistung der Krankenkassen in die KLV aufzunehmen. Einen definitiven Entscheid über den Verbleib dieser Sonographien in der Krankenpflegeleistungsverordnung macht das EDI von Daten aus der Schweiz abhängig, die Zusammen mit internationaler Evidenz einen Nutzen von Ultraschall in der normalen Schwangerschaft belegen. Die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe hat in der Folge PD Dr. R. Zimmermann mit der Koordination und Durchführung von Studien zu diesem Thema beauftragt. Eine randomisierte Studie wurde allein schon aus Machbarkeitsgründen abgelehnt. Das Evaluationskonzept wurde in jährlichen Berichten der Eidgenössischen Leistungskommission kommuniziert. 

In den vergangenen 4 Jahren wurde von der FMH eine Liste aller Ärzte, die eine Zusatzausbildung und Erfahrung in Schwangerschaftsausbildung vorweisen können, erstellt. Die Kriterien dazu wurden im Fertigkeitsprogramm Schwangerschaftsultraschall formuliert. Die Zeit wurde auch intensiv genutzt, Ärzte, welche die Kriterien nur teilweise erfüllen, nachzuschulen. Jüngere Ärzte wurden in allen Sprachregionen mit Grundkursen in die Thematik eingearbeitet. Begleitend hat eine Expertenkommission Guidelines für die Schwangerschafts-Sonographie ausgearbeitet, die detailliert die Information der Schwangeren, die apparative Ausstattung, die konkrete Durchführung, die Zielvorstellungen der Sonographie, die Indikationen sowie die Konsequenzen aus der Sonographie beinhalten. Darüber hinaus wurde das Fortbildungsangebot intensiviert. Die Kenntnis darüber, wer Schwangerschaftsultraschall abrechnen darf, erleichterte dabei das direkte Ansprechen auf solche Veranstaltungen. In einer repräsentativen Studie wurden die apparative Ausstattung der Frauenärzte sowie deren Erfahrung erhoben. 95% der Ärzte verfügen über ein Mittelklasse-Ultraschallgerät (Anschaffungspreis um Fr. 70'000), das durchschnittlich 4 Jahre alt ist, über eine für die Frühschwangerschaft taugliche Transvaginalsonde und eine für die Spätschwangerschaft taugliche Linear-, Curved- oder Sektorsonde verfügt und in nahezu allen Fällen die Dokumentation auf einen Bildträger erlaubt. Die durchschnittliche Erfahrung mit Ultraschall betrug 15 Jahre (0-30 Jahre) und die mittlere Zahl durchgeführter Schwangerschafts-Sonographien rund 470 pro Jahr. In der persönlichen Einschätzung fühlen sich die Ärzte mit Ausnahme der kompletten Erfassung der fetalen Morphologie sehr sattelfest. In der Schweiz finden die Basisuntersuchungen i.d.R. bei weniger spezialisierten Ärzten statt. Bei Vorliegen von auffälligen Befunden wird je nach Bedarf die Schwangere an einen Experten weitergewiesen. Gewissermassen hat der Erstuntersucher Gate-Keeper Funktion. Ein Wechsel auf ein ausschliesslich auf Experten beruhendes System könnte möglicherweise die Aussagekraft des Ultraschalls noch erhöhen, wäre aber mit einer deutlichen Kostensteigerung und Nachteilen im Bereich der Kommunikation verbunden. Das in der KLV geforderte umfassende Aufklärungs- und Beratungsgespräch macht gemäss einer repräsentativen Umfrage den sonographisch aktiven Ärzten bezüglich Fehlbildungsscreening noch einige Mühe. Speziell schwierig ist es, Schwangeren die Möglichkeit einer fetalen Fehlbildung und die daraus erwachsenden Entscheidungskonflikte vor Augen zu führen, ohne sie gleichzeitig stark zu verunsichern, beträgt das reale Risiko doch nur 3%. Die Vermittlung und Schulung dieser notwendigen kommunikativen Kompetenz sind erkannt worden und wird Teil der ärztlichen Weiter- und Fortbildung werden. Die Beratungskompetenz ist bereits in die neuste Fassung des geburtshilflich-gynäkologischen Weiterbildungsprogrammes aufgenommen worden.  Stichprobenartige für die Schweiz repräsentative Studien aus allen Schwangerschaftsdritteln haben die Ergebnisse von internationalen Studien im wesentlichen bestätigt. Mit einem ersten Ultraschall in der Frühschwangerschaft konnten alle Mehrlingsschwangerschaften korrekt diagnostiziert werden. Nachschulungsbedarf besteht noch bei der Klassierung des Plazentatyps von Mehrlingen. Hier können erst 80-85% der Kollegen konkrete Angaben machen. Der Nutzen einer sehr frühen Gestationsaltersbestimmung konnte leider nicht mit schweizerischen Daten belegt werden, da es in den vergangenen Jahren nicht möglich war, die vorgesehene Neugeborenenstatistik mit angepassten Fragen zum Gestationsalter rechtzeitig zu realisieren. Die diesbezüglichen internationalen Daten sind aber so gut abgesichert, dass in der Schweiz von einem Nutzen ähnlichen Ausmasses auszugehen ist. Nicht überprüft wurde der Nutzen eines Frühstultraschalls im Sinne eines Schwangerschaftstests. Bei der Pflichtleistung, der Feststellung der Schwangerschaft, hat ein Frühstultraschall gegenüber einem Urin-Schwangerschaftstest theoretische Vorteile. Eine prospektive Studie zu diesem Thema sollte mit Priorität durchgeführt werden. Die Auswertung eines Fehlbildungsregisters aus 11 Grosskliniken der Schweiz zeigt nicht nur, dass tatsächlich die grosse Mehrheit von Feten mit Fehlbildung bei Frauen ohne Risiko auftreten und im Rahmen der Routine-Untersuchungen entdeckt werden. Sie zeigt auch, dass speziell in der Gruppe, in welcher der Fehlbildungsnachweis einen Schwangerschaftsabbruch nach sich zieht, die tatsächliche nachgeburtliche Diagnose in 100% mit dem sonographischen Hauptbefund übereinstimmt. Die Studie aus dem Kanton Waadt zeigt, dass die pränatale Entdeckungsrate für ein ganzes Spektrum von Fehlbildungen mit 58.4% den Erfassungsraten von anderen europäischen Studien zumindest ebenbürtig ist. Die Erfassungsrate ist wesentlich höher als in der oft zitierten Radiusstudie 1 . Weniger spezialisierte Ärzte entdecken Fehlbildungen seltener als das Zentrum, was sich ebenfalls mit den Resultaten anderer Studien deckt. Daraus muss die Notwendigkeit eines kontinuierlichen Trainings für sämtliche zertifizierten Ärzte abgeleitet werden. Eine gesamtschweizerische Studie konnte zeigen, dass die pränatale Entdeckungsrate einer klinisch klar definierten fetalen Fehlbildung (bei der i.d.R. die Schwangeren keinen Abbruch durchführen lassen) mit 80% sehr gut vergleichbar ist mit derjenigen anderer europäischer Länder. Die Qualität muss aber insbesondere bezüglich Zeitpunkt der Diagnosestellung verbessert werden. Dies muss im Rahmen von kontinuierlich zu besuchenden Fortbildungsveranstaltungen realisiert werden.

Dass Schwangerschaftsultraschall bei der Bevölkerung populär ist, wissen wir spätestens nach dem Proteststurm anfangs 1996, als primär kein Ultraschall in der normalen Schwangerschaft von der Kasse übernommen werden sollte. Die prospektiv angelegte Studie an den meistbelasteten Schwangeren, diejenigen mit Verdacht auf eine fetale Entwicklungsstörung, zeigt nun auch, dass diese Frauen eine Kassenpflicht in überwiegender Mehrheit bejahen. Solchermassen betroffene Schwangere waren mit der technischen Leistung sehr zufrieden. Die kommunikativen Kompetenzen der einzelnen Sonographen wurden kritischer beurteilt. Diese Ergebnisse bestätigen die bereits o.e. Notwendigkeit zur Nachschulung. Wünschenswert wäre aber auch die Betreuung von solchen „Risikoschwangerschaften“ an kantonsübergreifenden Zentren. Dazu müssten die Kantone mit grosszügigen Bewilligungen zur ausserkantonalen Hospitalisation Hand bieten. Studien im 3. Trimester der Schwangeren konnten bestätigen, dass Ultraschall die beste Methode darstellt, um die kindliche Grösse und das kindliche Wachstum zu dokumentieren. Die Hoffnung, mit einer einzigen Grössenbestimmung könnten die gefährdeten Kinder zum grossen Teil erfasst und einem die perinatale Mortalität senkenden Management zugeführt werden, konnte aber bislang in internationalen Studien nicht bestätigt werden. Hier sind weitere Studien nötig, die den Stellenwert eines sonographischen Wachstumsmonitorings abklären. Unklar ist auch der Stellenwert des 3. Trimester-Ultraschalls bezüglich Entdeckung von sich spät entwickelnden Fehlbildungen. Einzelne Strukturauffälligkeiten wie etwa eine Erweiterung der Hirnseitenventrikel oder nicht-letale Skelettdysplasien manifestieren sich oftmals erst im 3. Trimester und entgehen so der Entdeckung anlässlich eines 2. Trimester Ultraschalls. Harnwegsobstruktionen werden ebenfalls häufig erst im 3. Trimester deutlich. Gerade bei letzterem Problem gibt es erste Hinweise, dass eine Früherfassung von Nierenbeckenabgangsstenosen oder pyelouretralem Reflux die Spätmorbidität von den betroffenen Kindern zu reduzieren vermag. Die existierende Literatur zeigt aber relativ wenig Evidenz, dass die  späte antenatale Entdeckung von Fehlbildungen einen wesentlichen Effekt auf die perinatale Mortalität hat. In einem letzten Projekt wurde mittels repräsentativer Erhebung versucht das Gesamtvolumen an jährlichen Ultraschalluntersuchungen und die damit verbundenen Kosten zu erfassen. Bei einer Gesamtzahl von rund 500'000 Sonographien und einem Durchschnittspreis von Fr. 77 ergeben sich Gesamtkosten von rund 40 Mio pro Jahr, wobei nur ca 30 Mio den Krankenkassen weiterverrechnet werden. Knapp die Hälfte der Untersuchungen sind medizinisch indiziert, 37% Routine und der Rest erfolgt auf Wunsch von Arzt oder Schwangeren. Jede 7. Untersuchung zeigt einen von der Norm abweichenden Befund. Das Sparpotential bei Streichung von Routineultraschall beträgt maximal 13 Mio. Gemessen an den Gesamtkosten einer Schwangerschafts- und Geburtsbetreuung sowie den volkswirtschaftlichen Kosten für Arbeitsausfall etc. sind die Zusatzkosten für Routineultraschall vergleichsweise gering. Zudem besteht, und das ist ausserordentlich wichtig, keine Gefahr der Mengenausweitung, da die Anzahl Sonographien durch die natürlicherweise auftretenden Schwangerschaften begrenzt sind. Gestützt auf die in der Schweiz erarbeiteten Daten sowie auf einen kürzlich erschienenen Health Technology Assessment Bericht aus Grossbritannien kommen wir zum Schluss, dass an den bisherigen 2 Ultraschalluntersuchungen in der normalen Schwangerschaft festgehalten werden sollte. Die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität ist durchaus mit derjenigen europäischer Nachbarländer vergleichbar. Die Diskussion um die Kassenpflicht von Ultraschall hat auch sehr positive Auswirkungen auf die Qualität ausgeübt. Heute können in diesem Bereich tätige Ärztinnen und Ärzte gezielt angegangen werden, wenn es um Neuentwicklungen und Veränderungen im Zusammenhang mit dieser Technologie geht. Die notwendigen Massnahmen zur weiteren Qualitätssteigerung sind erkannt worden und werden von den verantwortlichen Fachgesellschaften umgesetzt.

Im angefügten Bericht des Horton Zentrums Zürich über Kostenfolgen des Routine-Ultraschalls kommen die Autoren zum Schluss, dass ohne Berücksichtigung der monetären Folgen des Schwangerschaftsabbruchs aus medizinischer Indikation wegen Diagnose einer Fehlbildung sich die Kosten zu Lasten der Sozialversicherung für zwei Ultraschalluntersuchungen (12. Woche und 2. Trimester) für alle unkomplizierten Schwangerschaften in der gesamten Schweiz auf CHF 10.9 Millionen pro Jahr oder CHF 167 pro Schwangerschaft belaufen. Bei Fortfall der Leistungspflicht ist eine gewisse Verlagerung bzw. Ausweitung der medizinischen Indikation zum Ultraschall zu erwarten, der tatsächliche Einspareffekt würde daher geringer ausfallen. Bei Fortfall der Leistungspflicht werden die meisten Frauen das Honorar für die Ultraschalluntersuchung aus privaten Mitteln aufbringen. Es besteht die grosse Gefahr, dass Frauen mit sehr niedrigem Einkommen diese Mittel nicht durchwegs aufbringen können, oder nicht bereit dazu sind. Zusammenfassend lassen sich die für die Sozialversicherung zu tragenden Kosten für Ultraschall auf CHF 167 pro Schwangerschaft berechnen. Diese Berechnung berücksichtigt weder nicht direkt monetär bewertbare Nutzen, noch die Kostenfolgen von Schwangerschaftsabbruch aufgrund von Einleitung einer Diagnose nach auffälligem Ultraschallbefund. Wird der Schwangerschaftsabbruch und seine monetären Folgen mit in die Analyse aufgenommen, ergibt sich für nahezu alle Annahmen ein volkswirtschaftlicher Benefit.

Kommentar und Ereignisse seit Frühjahr 2001

Der Schlussbericht wurde nach Durchsicht durch Ultraschallexperten und Genehmigung durch die SGGG und SGUM, Sektion Gynäkoogie/Geburtshilfe termingerecht Ende Februar beim Bundesamt für Sozialversicherung eingereicht. Eine nachträglich vom BSV angeforderte Kosten-Nutzen-Analyse wurde in Windeseile durch das Horton Zentrum Zürich verfasst und nachgereicht. An einer Aussprache mit der eidgenössischen Leistungskommission im späten Frühjahr wurde der Bericht mit viel Wohlwollen zur Kenntnis genommen. Kurze Zeit später signalisierte das Bundesamt auch, die Ende 2001 ablaufende Evaluationspflicht werde aufgehoben. Wenige Wochen danach hat jedoch Bundesrätin Dreifuss, offensichtlich gestützt auf einen Artikel in der welschschweizer Zeischrift Hébdo, entschieden, die Evaluationsphase um weitere 5 Jahre zu verlängern, wobei aber weiterhin zwei Screening-Ultraschalluntersuchungen abgerechnet werden dürfen. Die Kritik in der Hébdo zielte insbesondere auf die deutlich unterschiedliche Erfassungsrate von kindlichen Fehlbildungen zwischen dem Pränatalzentrum an der Uni Lausanne (CHUV) und den niedergelassenen Ärzten, was speziell bei den Herzfehlbildungen besonders zum Ausdruck kam. Diese Tatsache wurde im Schlussbericht zwar ebenfalls erwähnt. Offenbar haben aber Frau Bundesrätin Dreifuss die Argumente für das praktizierte „Ultraschall-Gatekeeper-System“ im Vergleich zu einem reinen Expertensystem weniger eingeleuchtet als der Leistungskommission. Die FMH ist als Reaktion auf den Hébdo-Artikel ebenfalls aktiv geworden und verlangt nun eine Verschärfung der Rezertifizierung des Fertigkeitsausweises Schwangerschaftsultraschall. Die aktuelle Unsicherheit in diesem Bereich ist Hauptursache, dass die Kommission Schwangerschaftsultraschall die Fertigkeitsinhaber bislang nicht aktiv über das weitere Vorgehen informieren konnte. Bereits beschlossen ist, die Anzahl notwendiger Ultraschalluntersuchungen für Neubewerber des Fertigkeitsausweises zu spezifizieren und zwingend jeweils rund 1/3 der Untersuchungen zu den beiden Screeningzeitpunkten vorzuschreiben. Die Vorstellungen der FMH gehen zwecks Qualitätssteigerung aber darüber hinaus in Richtung einer kombinierten schriftlich-praktischen Ultraschallprüfung, die nicht nur Neubewerber sondern auch bisherige Inhaber des Fertigkeitsausweises abzulegen hätten. Bislang (Stand Januar 2002) ist jedoch noch nichts entschieden. Sobald definitive Neuigkeiten vorliegen, werden die Sonographen von den zuständigen Stellen aktiv informiert werden.