Nach
der erfolgreichen Mitgliederwerbung im Jahr 2000 hat sich die Zahl der
Mitglieder in der Grössenordnung von gut 600 eingependelt. Damit ist die
Sektion Gynäkologie/Geburtshilfe zur zweigrössten Sektion innerhalb der SGUM
geworden und hat nur unwesentlich weniger Mitglieder als die Sektion
Internisten/Allgemeinmediziner.
Die
Grösse der Sektion hat mit Bestimmtheit politische Bedeutung, speziell, wenn es
um Tarife oder Abrechnungsberechtigung geht. Es ist deshalb wichtig, die Zahl
der Mitglieder kontinuierlich anzuheben.
An
der letztjährigen Generalversammlung in Lausanne wurden einige Ziele des
Vereins für das Jahr 2001 festgehalten. Ein Teil dieser Ziele wurden erreicht,
einige auch ganz klar verfehlt. Zu den positiven Ergebnissen zählt das
Kurswesen. An verschiedenen Orten haben Basiskurse in gynäkologischer und
geburtshilflicher Sonographie für den Nachwuchs stattgefunden. In Zürich wurde
erstmals der Basiskurs auch unter dem Patronat der ISUOG durchgeführt, was
zeigt, dass der Kursinhalt auch internationalen Standards genügt. Zusätzlich
wurden eine ganze Reihe von Fortbildungskursen bzw. –veranstaltungen durchgeführt,
um die vorgeschriebene Fortbildungspflicht erfüllen zu können. Bei diesen
Kursen zeigt sich, dass die Kapazität für solche Veranstaltungen in unserem
Land beschränkt ist. Es ist zu hoffen, dass in den kommenden Jahren
gesamtschweizerisch noch mehr Fortbildungsveranstaltungen angeboten werden.
Sehr
gut bewährt hat sich das Zusammenlegen des SGUM-Sekretariates mit dem
SGUMGG-Sekretariat. Die Abgeltung für die Sekretariatsarbeit erfolgt
stundenweise und die geleistete Arbeit der Sekretärin Frau Benyamini ist
hervorragend. Immer noch zu organisieren ist die möglichst zeitgleiche Übersetzung
aller wichtigen Dokumente ins französische.
Ebenfalls
erfolgreich konnte der Schlussbericht „Nutzensevaluation
Schwangerschaftsultraschall“ abgeschlossen werden. Der Bericht wurde
termingerecht Ende Februar beim Bundesamt für Sozialversicherung eingereicht.
In Windeseile wurde ebenfalls eine Kosten-Nutzen-Analyse durch das Horton
Zentrum Zürich verfasst und nachgereicht, die ein günstiges Verhältnis zu
Gunsten eines Ultraschall-Screenings zeigte. An einer Aussprache mit der eidgenössischen
Leistungskommission im späten Frühjahr wurde der Bericht mit viel Wohlwollen
zur Kenntnis genommen. Kurze Zeit später signalisierte das Bundesamt auch, die
Ende 2001 ablaufende Evaluationspflicht werde aufgehoben. Wenige Wochen danach
hat jedoch Bundesrätin Dreifuss, offensichtlich gestützt auf einen Artikel in
der welschschweizer Zeischrift Hébdo, entschieden, die Evaluationsphase um
weitere 5 Jahre zu verlängern, wobei aber weiterhin zwei
Screening-Ultraschalluntersuchungen abgerechnet werden dürfen. Die Kritik in
der Hébdo zielte insbesondere auf die deutlich unterschiedliche Erfassungsrate
von kindlichen Fehlbildungen zwischen dem Pränatalzentrum an der Uni Lausanne
(CHUV) und den niedergelassenen Ärzten, was speziell bei den Herzfehlbildungen
besonders zum Ausdruck kam. Diese Tatsache wurde im Schlussbericht zwar
ebenfalls erwähnt. Offenbar haben aber Frau Bundesrätin Dreifuss die Argumente
für
das praktizierte „Ultraschall-Gatekeeper-System“ im Vergleich zu einem
reinen Expertensystem weniger eingeleuchtet als der Leistungskommission. Die FMH
ist als Reaktion auf den Hébdo-Artikel ebenfalls aktiv geworden und verlangt
nun eine Verschärfung der Rezertifizierung des Fertigkeitsausweises
Schwangerschaftsultraschall. Die aktuelle Unsicherheit in diesem Bereich ist
Hauptursache, dass die Kommission Schwangerschaftsultraschall die
Fertigkeitsinhaber bislang nicht aktiv über das weitere Vorgehen informieren
konnte. Bereits beschlossen ist, die Anzahl notwendiger
Ultraschalluntersuchungen für Neubewerber des Fertigkeitsausweises zu
spezifizieren und zwingend jeweils rund 1/3 der Untersuchungen zu den beiden
Screeningzeitpunkten vorzuschreiben. Die Vorstellungen der FMH gehen zwecks
Qualitätssteigerung aber darüber hinaus in Richtung einer kombinierten
schriftlich-praktischen Ultraschallprüfung, die nicht nur Neubewerber sondern
auch bisherige Inhaber des Fertigkeitsausweises abzulegen hätten. Bislang
(Stand Januar 2002) ist jedoch noch nichts entschieden. Sobald definitive
Neuigkeiten vorliegen, werden die Sonographen von den zuständigen Stellen aktiv
informiert werden.
Die
Überarbeitung der Empfehlungen
Schwangerschaftsultraschall hätte im Jahr 2001 fertiggestellt werden sollen.
Aus persönlichen Gründen der federführenden Person ist jedoch eine
wesentliche Verspätung eingetreten. Neues Ziel ist es jetzt, im Frühsommer
2002 die überarbeitete Version zweisprachig in Druck zu geben.
Die
Empfehlungen zur gynäkologischen Sonographie liegen immer noch nicht in der
französischen Fassung vor. Die zur Verfügung stehende Manpower in der französischen
Schweiz ist verständlicherweise kleiner als in der Deutschschweiz. Die Arbeit
wird aber ebenfalls im Frühjahr 2002 in Druck gehen können.
Das
Modulkonzept der SGUM hat bezüglich gyn. Sonographie keine Nachfrage. Es
scheint auch, dass der Modulinhalt nicht breit kommuniziert wurde. Dies ist
insbesondere Sache des Dachverbandes. Bis heute wurde der Modultext noch nicht
elektronisch an die Sektionen weitergeleitet. Auch ein Überblick auf der
Homepage der SGUM fehlt. Der Wunsch, den Modultext auf der Homepage der SGUM zu
plazieren, wurde an den SGUM-Präsidenten weitergegeben.
Bis
jetzt liegen bereits diverse Meldungen von Kursen für das Jahr 2002 vor, die in
der Übersicht auf der Homepage zu finden sind (www.sgumgg.ch).
Die
Pflege der Homepage war im 2001 zeitweise ungenügend. Erklärung dafür ist,
dass die zeitliche Belastung dafür relativ gross ist. Als Lösung wird im 2002
angestrebt, diese Aufgabe ebenfalls an das Sekretariat zu delegieren.
In
Deutschland hat der 1. Trimester-Screening Test auf Trisomie 21
(Nackentransparenz mit PAPP-A und freiem beta-HCG) grosse Diskussionen ausgelöst.
Offenbar plant Prof. Nicolaides aus London eine Zusammenarbeit mit den grossen
Privatlaboratorien. Diese Zusammenarbeit hat unter den Stufe 3-Mitgliedern zu
Diskussion Anlass gegeben. Befürchtet wird offenbar, dass die Risikoberatung
von Schwangeren, eine klar ärztliche Handlung, mehr und mehr in die Hände von
kommerziell interessierten Privatlaboratorien gerät.
In
der Schweiz beschäftigt sich mit dieser Materie bereits seit zwei Jahren eine
Arbeitsgruppe in Bern, in welcher Ärzte und Vertreter von Laboratorien
versuchen, eine gemeinsame Strategie zu entwickeln. Der Erfolg dieser
Koordinationsbemühungen war bislang noch bescheiden, hat doch das Screening
noch keine Qualitätskontrolle und auch kein epidemiologisches Monitoring. Zudem
ist es noch nicht vernünftig in das Schwangerenvorsorgeprogramm integriert.
Schliesslich hat sich das BSV geweigert, PAPP-A und freies beta-HCG in die
Analysenliste aufzunehmen, bis prospektive Daten den Nutzen dieser biochemischer
Marker nachgewiesen hat. Seit kurzem existieren jedoch Softwareprogramme, die
einen grossen Teil der o.e. Lücken schliessen können. Ziel ist eine
einheitliche Screeningstrategie für die Schweiz, die allen Aspekten,
insbesondere der Beratung, gebührend Rechnung trägt.
Der
Präsident
PD
Dr. R. Zimmermann
Zürich im Februar 2002
Nachdem
in der ersten Fassung der Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV) in der normalen
Schwangerschaft keine Ultraschalluntersuchungen vorgesehen waren, hat das EDI
auf den 26.4.96 verfügt, für einen Zeitraum von 5 Jahren zwei
Ultraschalluntersuchungen als Pflichtleistung der Krankenkassen in die KLV
aufzunehmen. Einen definitiven Entscheid über den Verbleib dieser Sonographien
in der Krankenpflegeleistungsverordnung macht das EDI von Daten aus der Schweiz
abhängig, die Zusammen mit internationaler Evidenz einen Nutzen von Ultraschall
in der normalen Schwangerschaft belegen. Die Schweizerische Gesellschaft für
Gynäkologie und Geburtshilfe hat in der Folge PD Dr. R. Zimmermann mit der
Koordination und Durchführung von Studien zu diesem Thema beauftragt. Eine
randomisierte Studie wurde allein schon aus Machbarkeitsgründen abgelehnt. Das
Evaluationskonzept wurde in jährlichen Berichten der Eidgenössischen
Leistungskommission kommuniziert.
In
den vergangenen 4 Jahren wurde von der FMH eine Liste aller Ärzte, die eine
Zusatzausbildung und Erfahrung in Schwangerschaftsausbildung vorweisen können,
erstellt. Die Kriterien dazu wurden im Fertigkeitsprogramm
Schwangerschaftsultraschall formuliert. Die Zeit wurde auch intensiv genutzt, Ärzte,
welche die Kriterien nur teilweise erfüllen, nachzuschulen. Jüngere Ärzte
wurden in allen Sprachregionen mit Grundkursen in die Thematik eingearbeitet.
Begleitend hat eine Expertenkommission Guidelines für die
Schwangerschafts-Sonographie ausgearbeitet, die detailliert die Information der
Schwangeren, die apparative Ausstattung, die konkrete Durchführung, die
Zielvorstellungen der Sonographie, die Indikationen sowie die Konsequenzen aus
der Sonographie beinhalten. Darüber hinaus wurde das Fortbildungsangebot
intensiviert. Die Kenntnis darüber, wer Schwangerschaftsultraschall abrechnen
darf, erleichterte dabei das direkte Ansprechen auf solche Veranstaltungen. In
einer repräsentativen Studie wurden die apparative Ausstattung der Frauenärzte
sowie deren Erfahrung erhoben. 95% der Ärzte verfügen über ein
Mittelklasse-Ultraschallgerät (Anschaffungspreis um Fr. 70'000), das
durchschnittlich 4 Jahre alt ist, über eine für die Frühschwangerschaft
taugliche Transvaginalsonde und eine für die Spätschwangerschaft taugliche
Linear-, Curved- oder Sektorsonde verfügt und in nahezu allen Fällen die
Dokumentation auf einen Bildträger erlaubt. Die durchschnittliche Erfahrung mit
Ultraschall betrug 15 Jahre (0-30 Jahre) und die mittlere Zahl durchgeführter
Schwangerschafts-Sonographien rund 470 pro Jahr. In der persönlichen Einschätzung
fühlen sich die Ärzte mit Ausnahme der kompletten Erfassung der fetalen
Morphologie sehr sattelfest. In der Schweiz finden die Basisuntersuchungen
i.d.R. bei weniger spezialisierten Ärzten statt. Bei Vorliegen von auffälligen
Befunden wird je nach Bedarf die Schwangere an einen Experten weitergewiesen.
Gewissermassen hat der Erstuntersucher Gate-Keeper Funktion. Ein Wechsel auf ein
ausschliesslich auf Experten beruhendes System könnte möglicherweise die
Aussagekraft des Ultraschalls noch erhöhen, wäre aber mit einer deutlichen
Kostensteigerung und Nachteilen im Bereich der Kommunikation verbunden. Das in
der KLV geforderte umfassende Aufklärungs- und Beratungsgespräch macht gemäss
einer repräsentativen Umfrage den sonographisch aktiven Ärzten bezüglich
Fehlbildungsscreening noch einige Mühe. Speziell schwierig ist es, Schwangeren
die Möglichkeit einer fetalen Fehlbildung und die daraus erwachsenden
Entscheidungskonflikte vor Augen zu führen, ohne sie gleichzeitig stark zu
verunsichern, beträgt das reale Risiko doch nur 3%. Die Vermittlung und
Schulung dieser notwendigen kommunikativen Kompetenz sind erkannt worden und
wird Teil der ärztlichen Weiter- und Fortbildung werden. Die Beratungskompetenz
ist bereits in die neuste Fassung des geburtshilflich-gynäkologischen
Weiterbildungsprogrammes aufgenommen worden.
Stichprobenartige für die Schweiz repräsentative Studien aus allen
Schwangerschaftsdritteln haben die Ergebnisse von internationalen Studien im
wesentlichen bestätigt. Mit einem ersten Ultraschall in der Frühschwangerschaft
konnten alle Mehrlingsschwangerschaften korrekt diagnostiziert werden.
Nachschulungsbedarf besteht noch bei der Klassierung des Plazentatyps von
Mehrlingen. Hier können erst 80-85% der Kollegen konkrete Angaben machen. Der
Nutzen einer sehr frühen Gestationsaltersbestimmung konnte leider nicht mit
schweizerischen Daten belegt werden, da es in den vergangenen Jahren nicht möglich
war, die vorgesehene Neugeborenenstatistik mit angepassten Fragen zum
Gestationsalter rechtzeitig zu realisieren. Die diesbezüglichen internationalen
Daten sind aber so gut abgesichert, dass in der Schweiz von einem Nutzen ähnlichen
Ausmasses auszugehen ist. Nicht überprüft wurde der Nutzen eines Frühstultraschalls
im Sinne eines Schwangerschaftstests. Bei der Pflichtleistung, der Feststellung
der Schwangerschaft, hat ein Frühstultraschall gegenüber einem
Urin-Schwangerschaftstest theoretische Vorteile. Eine prospektive Studie zu
diesem Thema sollte mit Priorität durchgeführt werden. Die Auswertung eines
Fehlbildungsregisters aus 11 Grosskliniken der Schweiz zeigt nicht nur, dass
tatsächlich die grosse Mehrheit von Feten mit Fehlbildung bei Frauen ohne
Risiko auftreten und im Rahmen der Routine-Untersuchungen entdeckt werden. Sie
zeigt auch, dass speziell in der Gruppe, in welcher der Fehlbildungsnachweis
einen Schwangerschaftsabbruch nach sich zieht, die tatsächliche nachgeburtliche
Diagnose in 100% mit dem sonographischen Hauptbefund übereinstimmt. Die Studie
aus dem Kanton Waadt zeigt, dass die pränatale Entdeckungsrate für ein ganzes
Spektrum von Fehlbildungen mit 58.4% den Erfassungsraten von anderen europäischen
Studien zumindest ebenbürtig ist. Die Erfassungsrate ist wesentlich höher als
in der oft zitierten Radiusstudie 1
. Weniger spezialisierte Ärzte entdecken Fehlbildungen seltener als das
Zentrum, was sich ebenfalls mit den Resultaten anderer Studien deckt. Daraus
muss die Notwendigkeit eines kontinuierlichen Trainings für sämtliche
zertifizierten Ärzte abgeleitet werden. Eine gesamtschweizerische Studie konnte
zeigen, dass die pränatale Entdeckungsrate einer klinisch klar definierten
fetalen Fehlbildung (bei der i.d.R. die Schwangeren keinen Abbruch durchführen
lassen) mit 80% sehr gut vergleichbar ist mit derjenigen anderer europäischer Länder.
Die Qualität muss aber insbesondere bezüglich Zeitpunkt der Diagnosestellung
verbessert werden. Dies muss im Rahmen von kontinuierlich zu besuchenden
Fortbildungsveranstaltungen realisiert werden.
Dass
Schwangerschaftsultraschall bei der Bevölkerung populär ist, wissen wir spätestens
nach dem Proteststurm anfangs 1996, als primär kein Ultraschall in der normalen
Schwangerschaft von der Kasse übernommen werden sollte. Die prospektiv
angelegte Studie an den meistbelasteten Schwangeren, diejenigen mit Verdacht auf
eine fetale Entwicklungsstörung, zeigt nun auch, dass diese Frauen eine
Kassenpflicht in überwiegender Mehrheit bejahen. Solchermassen betroffene
Schwangere waren mit der technischen Leistung sehr zufrieden. Die kommunikativen
Kompetenzen der einzelnen Sonographen wurden kritischer beurteilt. Diese
Ergebnisse bestätigen die bereits o.e. Notwendigkeit zur Nachschulung. Wünschenswert
wäre aber auch die Betreuung von solchen „Risikoschwangerschaften“ an
kantonsübergreifenden Zentren. Dazu müssten die Kantone mit grosszügigen
Bewilligungen zur ausserkantonalen Hospitalisation Hand bieten. Studien im 3.
Trimester der Schwangeren konnten bestätigen, dass Ultraschall die beste
Methode darstellt, um die kindliche Grösse und das kindliche Wachstum zu
dokumentieren. Die Hoffnung, mit einer einzigen Grössenbestimmung könnten die
gefährdeten Kinder zum grossen Teil erfasst und einem die perinatale Mortalität
senkenden Management zugeführt werden, konnte aber bislang in internationalen
Studien nicht bestätigt werden. Hier sind weitere Studien nötig, die den
Stellenwert eines sonographischen Wachstumsmonitorings abklären. Unklar ist
auch der Stellenwert des 3. Trimester-Ultraschalls bezüglich Entdeckung von
sich spät entwickelnden Fehlbildungen. Einzelne Strukturauffälligkeiten wie
etwa eine Erweiterung der Hirnseitenventrikel oder nicht-letale
Skelettdysplasien manifestieren sich oftmals erst im 3. Trimester und entgehen
so der Entdeckung anlässlich eines 2. Trimester Ultraschalls.
Harnwegsobstruktionen werden ebenfalls häufig erst im 3. Trimester deutlich.
Gerade bei letzterem Problem gibt es erste Hinweise, dass eine Früherfassung
von Nierenbeckenabgangsstenosen oder pyelouretralem Reflux die Spätmorbidität
von den betroffenen Kindern zu reduzieren vermag. Die existierende Literatur
zeigt aber relativ wenig Evidenz, dass die
späte antenatale Entdeckung von Fehlbildungen einen wesentlichen Effekt
auf die perinatale Mortalität hat. In einem letzten Projekt wurde mittels repräsentativer
Erhebung versucht das Gesamtvolumen an jährlichen Ultraschalluntersuchungen und
die damit verbundenen Kosten zu erfassen. Bei einer Gesamtzahl von rund 500'000
Sonographien und einem Durchschnittspreis von Fr. 77 ergeben sich Gesamtkosten
von rund 40 Mio pro Jahr, wobei nur ca 30 Mio den Krankenkassen weiterverrechnet
werden. Knapp die Hälfte der Untersuchungen sind medizinisch indiziert, 37%
Routine und der Rest erfolgt auf Wunsch von Arzt oder Schwangeren. Jede 7.
Untersuchung zeigt einen von der Norm abweichenden Befund. Das Sparpotential bei
Streichung von Routineultraschall beträgt maximal 13 Mio. Gemessen an den
Gesamtkosten einer Schwangerschafts- und Geburtsbetreuung sowie den
volkswirtschaftlichen Kosten für Arbeitsausfall etc. sind die Zusatzkosten für
Routineultraschall vergleichsweise gering. Zudem besteht, und das ist
ausserordentlich wichtig, keine Gefahr der Mengenausweitung, da die Anzahl
Sonographien durch die natürlicherweise auftretenden Schwangerschaften begrenzt
sind. Gestützt auf die in der Schweiz erarbeiteten Daten sowie auf einen kürzlich
erschienenen Health Technology Assessment Bericht aus Grossbritannien kommen wir
zum Schluss, dass an den bisherigen 2 Ultraschalluntersuchungen in der normalen
Schwangerschaft festgehalten werden sollte. Die Struktur-, Prozess- und
Ergebnisqualität ist durchaus mit derjenigen europäischer Nachbarländer
vergleichbar. Die Diskussion um die Kassenpflicht von Ultraschall hat auch sehr
positive Auswirkungen auf die Qualität ausgeübt. Heute können in diesem
Bereich tätige Ärztinnen und Ärzte gezielt angegangen werden, wenn es um
Neuentwicklungen und Veränderungen im Zusammenhang mit dieser Technologie geht.
Die notwendigen Massnahmen zur weiteren Qualitätssteigerung sind erkannt worden
und werden von den verantwortlichen Fachgesellschaften umgesetzt.
Im
angefügten Bericht des Horton Zentrums Zürich über Kostenfolgen des
Routine-Ultraschalls kommen die Autoren zum Schluss, dass ohne Berücksichtigung
der monetären Folgen des Schwangerschaftsabbruchs aus medizinischer Indikation
wegen Diagnose einer Fehlbildung sich die Kosten zu Lasten der
Sozialversicherung für zwei Ultraschalluntersuchungen (12. Woche und 2.
Trimester) für alle unkomplizierten Schwangerschaften in der gesamten Schweiz
auf CHF 10.9 Millionen pro Jahr oder CHF 167 pro Schwangerschaft
belaufen. Bei Fortfall der Leistungspflicht ist eine gewisse Verlagerung bzw.
Ausweitung der medizinischen Indikation zum Ultraschall zu erwarten, der tatsächliche
Einspareffekt würde daher geringer ausfallen. Bei Fortfall der Leistungspflicht
werden die meisten Frauen das Honorar für die Ultraschalluntersuchung aus
privaten Mitteln aufbringen. Es besteht die grosse Gefahr, dass Frauen mit sehr
niedrigem Einkommen diese Mittel nicht durchwegs aufbringen können, oder nicht
bereit dazu sind. Zusammenfassend lassen sich die für die Sozialversicherung zu
tragenden Kosten für Ultraschall auf CHF 167 pro Schwangerschaft berechnen.
Diese Berechnung berücksichtigt weder nicht direkt monetär bewertbare Nutzen,
noch die Kostenfolgen von Schwangerschaftsabbruch aufgrund von Einleitung einer
Diagnose nach auffälligem Ultraschallbefund. Wird der Schwangerschaftsabbruch
und seine monetären Folgen mit in die Analyse aufgenommen, ergibt sich für
nahezu alle Annahmen ein volkswirtschaftlicher Benefit.
Kommentar
und Ereignisse seit Frühjahr 2001
Der
Schlussbericht wurde nach Durchsicht durch Ultraschallexperten und Genehmigung
durch die SGGG und SGUM, Sektion Gynäkoogie/Geburtshilfe termingerecht Ende
Februar beim Bundesamt für Sozialversicherung eingereicht. Eine nachträglich
vom BSV angeforderte Kosten-Nutzen-Analyse wurde in Windeseile durch das Horton
Zentrum Zürich verfasst und nachgereicht. An einer Aussprache mit der eidgenössischen
Leistungskommission im späten Frühjahr wurde der Bericht mit viel Wohlwollen
zur Kenntnis genommen. Kurze Zeit später signalisierte das Bundesamt auch, die
Ende 2001 ablaufende Evaluationspflicht werde aufgehoben. Wenige Wochen danach
hat jedoch Bundesrätin Dreifuss, offensichtlich gestützt auf einen Artikel in
der welschschweizer Zeischrift Hébdo, entschieden, die Evaluationsphase um
weitere 5 Jahre zu verlängern, wobei aber weiterhin zwei
Screening-Ultraschalluntersuchungen abgerechnet werden dürfen. Die Kritik in
der Hébdo zielte insbesondere auf die deutlich unterschiedliche Erfassungsrate
von kindlichen Fehlbildungen zwischen dem Pränatalzentrum an der Uni Lausanne
(CHUV) und den niedergelassenen Ärzten, was speziell bei den Herzfehlbildungen
besonders zum Ausdruck kam. Diese Tatsache wurde im Schlussbericht zwar
ebenfalls erwähnt. Offenbar haben aber Frau Bundesrätin Dreifuss die Argumente
für
das praktizierte „Ultraschall-Gatekeeper-System“ im Vergleich zu einem
reinen Expertensystem weniger eingeleuchtet als der Leistungskommission. Die FMH
ist als Reaktion auf den Hébdo-Artikel ebenfalls aktiv geworden und verlangt
nun eine Verschärfung der Rezertifizierung des Fertigkeitsausweises
Schwangerschaftsultraschall. Die aktuelle Unsicherheit in diesem Bereich ist
Hauptursache, dass die Kommission Schwangerschaftsultraschall die
Fertigkeitsinhaber bislang nicht aktiv über das weitere Vorgehen informieren
konnte. Bereits beschlossen ist, die Anzahl notwendiger
Ultraschalluntersuchungen für Neubewerber des Fertigkeitsausweises zu
spezifizieren und zwingend jeweils rund 1/3 der Untersuchungen zu den beiden
Screeningzeitpunkten vorzuschreiben. Die Vorstellungen der FMH gehen zwecks
Qualitätssteigerung aber darüber hinaus in Richtung einer kombinierten
schriftlich-praktischen Ultraschallprüfung, die nicht nur Neubewerber sondern
auch bisherige Inhaber des Fertigkeitsausweises abzulegen hätten. Bislang
(Stand Januar 2002) ist jedoch noch nichts entschieden. Sobald definitive
Neuigkeiten vorliegen, werden die Sonographen von den zuständigen Stellen aktiv
informiert werden.