Rezertifizierung

Voraussetzungen für eine Rezertifizierung des Fähigkeitsausweises Schwangerschaftsultraschall nach fünf Jahren:

  • Nachweis von 15 Stunden fachspezifischer Fortbildung.

Dazu werden anerkannt:

  • Fortbildungen durch anerkannte Tutoren / Referenten und Fachkongresse von internationalem Niveau.
  • Fortbildungskurse (Abschlusskurse oder Refresherkurse) von anerkannten Tutoren / Kursleitern. (Link)
    Bei Kursen im Ausland ist das Kursprogramm beizulegen.
  • Qualitätszirkel
  • Hospitationen
  • Einsendung von 3 Bilder mit korrekter Nackentransparenzmessung

Jährliche Rezertifizierung des NT-Zertifikats
Anhand der jährlich ausgewerteten Nackentransparenzmessungen wird entschieden, ob eine Einsendung von drei Bildern mit korrekter Nackentransparenzmessung erforderlich it. Hierfür erfolgt eine separate Aufforderung.

Einreichung der Unterlagen bei mySGUM

Bedingungen Wiedererwerb Fähigkeitsausweis Schwangerschaftsultraschall

Gemäss SIWF gilt ein nicht rezertifizierter Fähigkeitsausweis als verloren/ungültig.
Die Schwangerschaftskommission hat sich intensiv mit der Thematik der nicht rezertifizierten Fähigkeitsausweise befasst und folgende Auflagen für den Wiedererwerb des Fähigkeitsausweises festgelegt:

  • Besuch eines Refresherkurses mit Update 1. 2. und 3. Trimenon von mind. 15 Stunden. Das Programm muss miteingereicht werden.
    oder
  • Die Hälfte kann im Rahmen von einer Hospitation von 7.5 Stunden bei einem SGUM anerkannten Kursleiter gemacht werden. Die andere Hälfte im Rahmen eines Refresherkurses. Total 15 Stunden.
    zusätzlich:
  • 20 supervidierte Untersuchungen bei einem SGUM anerkannten Weiterbildner
  • Absolvierung Schlussevaluation