Umsetzung des Ersttrimesterscreenings in der Schweiz
Seit dem 15. Juli 2015 übernimmt die Grundversicherung die Kosten für einen nicht invasiven pränataIen Test (NIPT), wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Aufgrund des Ersttrimestertests ein Risiko von 1:1000 oder höher besteht, dass beim Fötus eine Trisomie 21, 18 oder 13 vorliegt.
(Detaillierte Informationen zur Kostenübernahme von NIPT und einem Ersttrimestertest gibt der aktuelle Expertenbrief der SGGG zu diesem Thema.) - Die Anordnung eines solchen Tests muss ausserdem durch Fachärzte und Fachärztinnen in Gynäkologie und Geburtshilfe mit Schwerpunkt fetomaternale Medizin, Fachärzte und Fachärztinnen für Medizinische Genetik und Ärzte und Ärztinnen mit Fähigkeitsausweis Schwangerschaftsultraschall der SGUM erfolgen.
Zertifizierte Labore, welche einen NIPT Test in der Schweiz anbieten.
Der Ersttrimestertest wird durch die Grundversicherung übernommen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Anordnung nur durch Ärzte und Ärztinnen mit Fähigkeitsausweis Schwangerschaftsultraschall der SGUM.
- Messung der Nackentransparenz nur durch Ärzte und Ärztinnen mit Fähigkeitsausweis Schwangerschaftsultraschall der SGUM.
- Durchführung gemäss den Richtlinien ,,Ersttrimester-Screening der Swiss Study Group 1st Trimester Testing (CH-1TT)”.
Die Richtlinien der Swiss Study Group 1st Trimester Testing (CH-1TT) schreiben die Verwendung einer zertifizierten Software zur Risikoberechnung vor. Für die Nutzung einer solchen Software ist ein Zertifikat zur Nackentransparenzmessung erforderlich, um den entsprechenden Lizenzschlüssel zu erhalten. Mit diesem Lizenzschlüssel kann durch das jeweilige Labor das Risiko berechnen. Inhaber des Fähigkeitsausweis „Schwangerschaftsultraschall“ erhalten den Lizenzschlüssel automatisch.
Liste zertifizierter Laboratorien für einen Ersttrimestertest
Info-Brief für Gynäkologen (pdf)
Bei Abweichungen von den Empfehlungen zum Ersttrimesterscreening gilt folgendes zu beachten:
- Die Blutentnahme zur Bestimmung von PAPP-A und fβ-HCG kann bei 9 SSW oder zum Zeitpunkt der NT-Messung erfolgen. Auf jeden Fall ist zusätzliche Schwangerschaftskontrolle wegen der Blutentnahme zu vermeiden.
- Falls ein NIPT vor 12 Schwangerschaftswochen durchgeführt wird, sind folgende Punkte zu beachten und mit der Schwangeren zu besprechen:
- Eine Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenversicherung ist nicht möglich.
- Das Geschlecht des Embryos darf nicht vor 12 Schwangerschaftswochen der Schwangeren mitgeteilt werden.
- Im Falle einer verbreiterten NT, einer anderen sonographischen Auffälligkeit oder einem sehr hohen Risiko im ETT kann zusätzlich eine invasive Diagnostik notwendig sein.
Wichtig: Ein NIPT ersetzt nicht einen Ersttrimesterultraschall!
Audit und Kooperation SGUMGG/SGUM – FMF-Deutschland
- Die Auditgruppe stellt den Lizenzierungsablauf sicher und überwacht die einzelnen Schritte. Die Auditgruppe unterstützt die Arbeit der SS-Kommission.
- Die Zertifizierung für Nackentransparenzmessung in der Schweiz erfolgt im Rahmen der Erteilung und Rezertifizierung des Fähigkeitsausweises Schwangerschaftsultraschall.
- Lizenzierung (Vergabe der Lizenzschlüssel für FMF-D Software) erfolgt durch die FMF Deutschland via SGUM -Sekretariat an die von der Schwangerschaftskommission gemeldeten zertifizierten Aerzte/Innen.
- Das Audit der Messdaten wird jährlich durchgeführt
- Die Laboratorien oder Einzelanwender (die selbst die Berechnungen durchführen) übermitteln die anonymisierten Messwerte (Einzelwerte) an das SGUM- Sekretariat. Das SGUM-Sekretariat leitet die anonymisierten Daten weiter an die FMF-Deutschland
Die FMF-Deutschland liefert alle Messwertverteilungen an die SGUMGG z. H. der Auditgruppe, die die Problemfälle und den Audit-Bericht der Schwangerschaftskommission vorlegt.
